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1. Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
 Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere AGB; andere Bedingungen werden nicht
 Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen
2. Abnahme
 Der Auftraggeber hat nach Übergabe des Arbeitsergebnisses unverzüglich abzunehmen.
 Die Abnahme erfolgt schriftlich durch den Auftraggeber. Ist lediglich die Erbringung einer
 Gesamtleistung definiert, so erfolgt die schriftliche Abnahme nach Abschluss aller Arbeiten.
 Im Falle von Abweichungen des Arbeitsergebnisses von der Leistungsbeschreibung kann
 der Auftraggeber die Abnahme verweigern. In diesem Fall hat er dem Auftragnehmer die
 Abweichungen schriftlich mitzuteilen und Gelegenheit zur Nachbesserung im Rahmen einer
 angemessenen Frist zu gewähren. Die Verweigerung der Abnahme aufgrund geringfügiger
 Abweichungen ist ausgeschlossen.
 Sollte der Auftraggeber innerhalb von drei Wochen nach Zurverfügungstellung des
 Arbeitsergebnisses keine schriftliche Erklärung hinsichtlich der Abnahme abgegeben haben,
 so gilt die Abnahme als erteilt.
3. Nutzungsrechte/ Eigentumsvorbehalt
 Unter der Bedingung der vollständigen Zahlung des vereinbarten Gesamt-Betrages, werden
 dem Auftraggeber folgende Nutzungsrechte am Arbeitsergebnis eingeräumt:
 Im Rahmen dieses Angebots werden möglicherweise von der DFKI GmbH Software-Module
 oder sonstige Komponenten (Background IP) bereitgestellt, die bei Angebotserstellung
 bereits vorhanden sind und in verschiedenen Projekten, u.a. mit Fördermitteln der EU, des
 Bundes und der Länder entwickelt wurden. Dieses Background IP unterliegt den
 vertraglichen Bedingungen dieser Projekte sowie den jeweiligen Bestimmungen des Bundes,
 der Länder und der EU oder sonstigen vertraglichen Bestimmungen. An diesem Background
 IP erhält der Auftraggeber soweit für die Nutzung Arbeitsergebnisses notwendig, ein nicht
 exklusives Nutzungsrecht zur Nutzung im Rahmen des vorgesehenen Nutzungszwecks.
 An den im Rahmen des konkreten Angebots entwickelten Arbeitsergebnissen erhält der
 Auftraggeber ein exklusives, übertragbares, unterlizenzierbares zeitlich und räumlich
 unbeschränktes Nutzungsrecht. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer an diesen
 Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares
 Nutzungsrecht für Forschungs- und Demonstrationszwecke ein.
 Soweit das Arbeitsergebnis, der Gegenstand der Leistung, in einer Sache besteht, behält
 sich der Auftragnehmer bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung das
 Eigentum daran vor.
 Bei Softwareleistungen kann der Auftraggeber die Aushändigung von
 Programmunterlagen/Dokumentation nur verlangen, falls die Software speziell für ihn
 entwickelt, die Gesamtentwicklungskosten im Rahmen des Auftrags von ihm getragen
 wurden und die Aushändigung ausdrücklich vereinbart wurde.
4. Haftung/ Gewährleistung/ Verjährung
 Die Vertragspartner kennen die mit der Durchführung von Forschungsarbeiten grundsätzlich
 verbundenen Erfolgsrisiken.
 Der Auftragnehmer wird bei der Durchführung der Forschungsarbeiten mit der bei ihm
 üblichen Sorgfalt und unter Zugrundelegung des ihm bekannten Standes der Wissenschaft
 und Technik verfahren. Eine Gewähr für die Erreichung des angestrebten
 Forschungsergebnisses kann nicht übernommen werden.
Sachmängel
 Bei Sachmängeln hat der Auftraggeber diese unverzüglich schriftlich zu rügen. Uns ist
 Gelegenheit zu geben, Nacherfüllung in angemessener Frist nach unserer Wahl (Beseitigung
 des Mangels, Lieferung einer mangelfreien Sache oder Herstellung eines neuen Werks) zu
 geben.
 Schlägt die Mängelbeseitigung endgültig fehl, ist sie für den Auftraggeber oder uns
 unzumutbar oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten/Aufwand möglich, kann der
 Auftraggeber - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurück treten
 oder die Vergütung mindern.
Rechtsmängel
 Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind wir verpflichtet, die Lieferung/Leistung lediglich im
 Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter zu
 erbringen. Sollte ein Dritter berechtigte Ansprüche gegen den Auftraggeber aufgrund von
 Verletzung von Schutzrechten durch von uns erbrachte Lieferungen/Leistungen ergeben, gilt
 folgendes:
 Wir werden auf unsere Kosten nach unserer Wahl für die betreffende Lieferung/Leistung
 entweder ein Nutzungsrecht erwirken, die Lieferung/Leistung so ändern, dass das
 Schutzrecht nicht verletzt wird oder sie austauschen. Ist uns dies zu angemessenen
 Bedingungen/Konditionen nicht möglich, stehen dem Kunden - unbeschadet etwaiger
 Schadensersatzansprüche - die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu.
 Ansprüche des Auftraggebers wegen einer Schutzrechtsverletzung sind ausgeschlossen,
 wenn er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat oder die Schutzrechtsverletzung durch
 spezielle Vorgaben des Auftraggebers, durch eine für uns nicht vorhersehbare Änderung
 oder dadurch verursacht wird, dass der Auftraggeber die Lieferung/Leistung verändert oder
 zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten einsetzt.
 Die Haftung des Auftragnehmers für Sach- oder Vermögensschäden beschränkt sich auf
 vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen
 Vertreter, leitenden Angestellten oder seiner Erfüllungsgehilfen. In Fällen leicht fahrlässigen
 Verhaltens kommt eine Haftung nur in Betracht, wenn Pflichten verletzt werden, die für den
 Vertrag wesentlich sind und somit für die Erreichung des Vertragszwecks unabdingbar sind
 (sog. Kardinalspflichten). Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalspflichten beschränkt
 sich die Haftung auf die Höhe des typisch vorhersehbaren Schadens.
 In jedem Fall beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf die Höhe des
 Auftragsvolumens. Gesetzliche Haftungsfreizeichnungsverbote bleiben unberührt.
 Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.
 Die Verjährung von Sach- uns Rechtsmängeln beträgt 1 (ein) Jahr ab Gefahrübergang,
 sofern nicht gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1, 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen
 gelten oder der Mangel arglistig verschwiegen wurde.
5. Geheimhaltung
 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, vertrauliche Informationen und Unterlagen, die er im
 Rahmen dieses Auftrags vom Auftraggeber erhält, geheim zu halten. Zugang zu
 vertraulichen Informationen des Auftraggebers erhalten nur die Mitarbeiter, die mit der
 Bearbeitung des Angebotsgegenstandes betraut werden.
 Der Auftraggeber stellt sicher, dass ohne vorherige schriftliche Zustimmung des
 Auftragnehmers das vorliegende Angebot weder als Ganzes noch in Teilen Dritten bekannt
 wird, auch nicht in einer bearbeiteten Fassung.
6. Zahlungen/ Verzug
 Sämtliche Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt unserer jeweiligen Rechnung
 ohne Abzug an uns zu leisten.
 Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht in Verzug stehen uns unbeschadet
 anderer Rechte - ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent über dem
 jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt
 vorbehalten.
7. Abtretung/ Zurückbehaltung/ Aufrechnung
 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche gegen uns, mit Ausnahme von
 Geldforderungen, ohne schriftliche Einwilligung auf Dritte zu übertragen.
 Der Auftraggeber kann gegen die uns zustehenden Forderungen nur mit solchen
 Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
 Dem Auftraggeber steht ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, soweit es auf demselben
 Vertragsverhältnis beruht.
8. Vertragsstrafen
 Vertragsstrafen bei verspäteter Lieferung oder aus sonstigen Gründen sind nicht vereinbar.
9. Geltendes Recht und Gerichtsstand
 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Normen des
 Internationalen Privatrechts.
 Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts
 oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Kaiserslautern, Deutschland.
10. Unwirksamkeit
 Sind oder werden einzelne Bestimmungen eines Vertrages über Lieferungen und Leistungen,
 dessen Bestandteil diese Bedingen sind, unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der
 übrigen Bestimmungen nicht berührt.