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DFKI: Schadensersatzklage gegen einen ehemaligen kaufmännischen Geschäftsführer eingereicht

| Pressemitteilung | Kaiserslautern

Vorwürfe beziehen sich rein auf die Verletzung der kaufmännischen Sorgfaltspflicht im administrativen Bereich – Forschungsarbeit ist nicht betroffen

Das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI) hat beim Landgericht Kaiserslautern Schadensersatzklage gegen einen ehemaligen kaufmännischen Geschäftsführer des DFKI eingereicht. Gegenstand der Klage sind Vorwürfe, die sich primär auf die Verletzung der kaufmännischen Sorgfaltspflicht im Rahmen von Bauprojekten des DFKI beziehen. Es handelt sich ausschließlich um Pflichtverletzungen im administrativen Bereich, der Vorwurf einer persönlichen Bereicherung ist damit nicht verbunden. Nachdem auf entsprechende Vorhalte und Aufforderungen von der betroffenen Person leider nicht reagiert wurde, haben wir uns gezwungen gesehen, im Januar Schadensersatzklage einzureichen.

Die Kernaufgaben und die exzellenten Forschungsprojekte des DFKI sind von den Vorwürfen nicht berührt: Ebenso wenig sind und waren aktuelle oder frühere Geschäftsführungskollegen in die Vorkommnisse involviert. Da aber auch bei Bauprojekten öffentliche Gelder eingesetzt werden, sieht das DFKI sich in einer besonderen Verantwortung und hat sich daher auferlegt, diese Vorgänge nicht nur juristisch aufzuarbeiten, sondern auch offen mit diesem Umstand umzugehen. Dies bedeutet auch, dass nicht nur die Gremien und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DFKI über die Einreichung der Klage informiert wurden, sondern wir auch mit unseren Partnern auf Bundes- und Landesebene das Gespräch gesucht haben.

Nach Feststellung der Unregelmäßigkeiten wurde die Revisionsabteilung mit der Aufarbeitung der Vorgänge betraut und hat hierbei externe Experten hinzugezogen, um den gesamten Komplex mit Hochdruck und vollumfänglich aufzuarbeiten. Als Konsequenz aus den Vorgängen wurden intern verschiedene Prozesse überprüft und Veränderungen herbeigeführt, um solche Vorkommnisse für die Zukunft nach Möglichkeit noch gezielter auszuschließen. Hierzu zählen unter anderem Anpassungen in der Organisationsstruktur und die Stärkung der DFKI-internen Kontrollsysteme und die Erarbeitung eines neuen DFKI-Verhaltenscodexes sowie die Etablierung einer zentralen Vergabestelle.

Für uns als DFKI ist dieser Vorgang ebenso bitter wie schmerzlich. Es ist uns sehr wichtig, den gesamten Komplex vollumfänglich aufzuarbeiten. Vor allem aber haben wir und werden wir alles unternehmen, sodass wir als DFKI und unsere Partner keinen Schaden nehmen – und das DFKI seine erfolgreiche Arbeit ohne jede Beeinträchtigung fortsetzen kann. Mit Blick auf das laufende Verfahren bitten wir um Verständnis, dass wir uns zu weiteren Details nicht äußern können und werden.

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Um das nunmehr anhängige Gerichtsverfahren vom operativen Geschäft des DFKI sorgsam zu trennen, wird die Klage von der Kanzlei Esche Schümann Commichau Partnerschaftsgesellschaft mbB, Hamburg, vor dem Landgericht Kaiserslautern vertreten. Die Agentur DIRK METZ Kommunikation (DMK), Frankfurt am Main, wurde mit der Kommunikation in dem Verfahren betraut.

Pressekontakt:

Dirk Metz

DIRK METZ Kommunikation